Patent­recht.

Kernbereich des Patentrechts ist der Schutz Ihrer Erfindungen vor deren unerwünschter Verwendung durch Ihre Mitbewerber. Gerne unterstützen wir Sie bei der Realisierung Ihrer Erfindung, der Ausarbeitung Ihrer Patentanmeldung, der Vertretung Ihrer Anmeldung im Prüfungsverfahren bis hin zur Erteilung eines Patents sowohl vor dem Deutschen als auch vor dem Europäischen Patentamt. Des Weiteren beraten und vertreten wir Sie gerne, wenn Sie im Rahmen von Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren bestehende Schutzrechte Ihrer Mitbewerber angreifen möchten oder bei der Verteidigung Ihres Patents, wenn dieses von Wettbewerbern angegriffen wird.

Der erste Schritt zum Schutz Ihrer Erfindung ist die Ausarbeitung einer Anmeldung mit dem für Sie bestmöglichem Schutzumfang. Dazu führen wir normalerweise Vorabgespräche mit den Erfindern und eine Patentierbarkeitsrecherche zur Ermittlung des relevanten Standes der Technik durch, um den Schutzbereich optimal für Sie definieren zu können. Anschließend entwerfen unsere Experten auf dem jeweiligen technischen Sachgebiet mit Ihnen eine Patentanmeldung einschließlich all der dafür notwendigen Bestandteile, sodass Ihre Erfindung schnellstmöglich bei Ihrem gewünschten Patentamt eingereicht werden kann.

Nach der Einreichung Ihrer Patentanmeldung folgt das Erteilungsverfahren vor dem Deutschen oder dem Europäischen Patentamt. Mit unserer langjährigen und umfassenden Erfahrung durch die erfolgreiche Unterstützung unserer Mandanten in Patenterteilungsverfahren beraten und vertreten wir Sie selbstverständlich gerne bei allen aufkommenden Fragestellungen, sodass sich nach erfolgreichem Durchlaufen des Prüfungsverfahrens Ihre Patentanmeldung in erteilungsreifer Form befindet und das Patentamt Ihnen ein Patent erteilen wird.

Eine besondere Kernkompetenz unserer Arbeit liegt in der Vertretung unserer Mandanten in zweiseitigen Einspruchsverfahren. Nicht selten kommt es vor, dass ein erteiltes Patent eines Mitbewerbers innerhalb der neunmonatigen Einspruchsfrist nach Veröffentlichung der Patenterteilung im Rahmen eines Einspruchs angegriffen werden soll, oder dass ein eigenes Schutzrecht angegriffen wird. Ein Teil unseres Teams ist auf die Durchführung zweiseitiger Verfahren spezialisiert und unsere dadurch gewonnene besondere Expertise wird es Ihnen ermöglichen, das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.

Neben Patenten stellen auch auf nationaler Ebene eingetragene Gebrauchsmuster essentiell wichtige gewerbliche Schutzrechte dar. Besonders die schnelle und kosteneffektive Eintragung von Gebrauchsmustern in Deutschland zur Erlangung gewerblicher Schutzrechte stellen wichtige Mittel zur Schutzerweiterung und/oder schnellen Durchsetzung eigener Rechte dar. Unser erfahrenes Patentanwaltsteam berät Sie gerne ausführlich bei Ihrer Entscheidung im Hinblick auf eine Gebrauchsmusteranmeldung, bei der Vorbereitung der Anmeldungsunterlagen sowie der Durchführung des Eintragungsverfahrens oder bei Löschungsverfahren gegen Gebrauchsmuster von Mitbewerbern bzw. bei der Verteidigung gegen Angriffe auf Ihre eigenen Gebrauchsmusterrechte.