Designrecht.

Der Schutz von ästhetischen Formschöpfungen im Rahmen von nicht-technischen Designschutzrechten ermöglicht Ihnen und Ihrem Unternehmen, Ihre Kreationen vor der Nachahmung durch Mitbewerber zu schützen. Insbesondere für unternehmerische Tätigkeitsbereiche, in denen speziell kreative Neuschöpfungen und weniger technische Weiterentwicklungen im Mittelpunkt stehen, stellen Designschutzrechte wichtige Instrumente zum Schutz und Ausbau dieser Tätigkeitsbereiche dar.

Dabei sind auch besonders die Effektivität der Eintragungsverfahren und die Kosteneffizienz zur Erlangung von eingetragenen Designschutzrechten von entscheidender Bedeutung. Unsere Experten im Designrecht unterstützen Sie gerne bei der Vorbereitung der Designanmeldungen einschließlich der Ansichten sowie der Klassifizierung der Designs, bei der Einreichung der Anmeldungen, dem Eintragungsverfahren sowie beim Vorgehen gegen Nachahmerprodukte oder der Durchsetzung Ihrer eigenen Rechte.